Gewalt gegen Kinder

“Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich seine eigene Meinung zu bilden das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.”

UN-Kinderrechtskonvention §12

“Kinder haben ein recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind nicht zulässig.”

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §1631

“Angebote der Jugendhilfe sollen Eltern Wege aufzeigen, wie Konflikte in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.”

Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) §16

Was ist damit gemeint?

Körperliche Strafen:

Ohrfeigen / Schubsen / Schütteln / Einsperren / Schlafentzug / an den Haaren ziehen / Schläge auf den Kopf (Kopfnüsse) / Verletzungen der Haut / Prügeln / Treten / mit Gegenständen schlagen usw.

Seelische Verletzungen:

Demütigungen / Liebesentzug / Schweigen / Kontaktverweigerung / Entwertende und entwürdigende Kommentare / Misstrauen / Drohungen / Kinder vor anderen beschämen und bloßtellen / Verängstigen / Schamgefühle und Schamgrenzen nicht beachten / Entwerten, was gelungen ist usw.

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