Der 20. November ist der internationale Tag der Kinderrechte
Fast ein Vierteljahrhundert nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland steht die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz noch immer aus. Zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20.11. fordert das Aktionsbündnis Kinderrechte, dem auch der Kinderschutzbund angehört, die Rechte der Kinder in einem neu zu schaffenden Artikel 2a in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen:
Der Text lautet:
(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.
(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.
(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.
(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.
Über 50.000 Menschen unterstützen diese Forderung, unterschreiben auch Sie unseren Aufruf auf der Seite www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de/