Der Kinderschutzbund Düsseldorf begleitete die Kinopremiere des Films „Hinter guten Türen“ und folgende Talkrunde. Theaterleiter Daniel Bäldle, Metropol Kino in Düsseldorf, moderierte das Publikumsgespräch mit Stephanie Tedjasukmana, Mitarbeitende im Projekt Kids Care, das sich insbesondere für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt widmet, und Julia Beerhold: Sie erzählt in ihrem Film von ihrer Kindheit, von der Liebe zwischen den Kindern und Eltern, die nicht an Gewalt zerbricht, aber auch nicht vor Gewalt schützt. Der Film zeigt ebenso die Dynamiken, die mit Gewalt einhergehen und die sich in alle Lebensbereiche und Beziehungen auswirken.
Das Interesse des Publikums war groß und bestätigte die Absicht der Regisseurin, den Film im Kino zu präsentieren, um einen Raum zum Austausch zu schaffen. Denn Gewalt an Kindern ist kein Ausnahmephänomen, ist kein Phänomen einer Zeitepoche und lässt sich nicht einrahmen in reich oder arm, bildungsnah oder bildungsfern.
„Hinter guten Türen“ ist ein Film, der bewegt – und bewegen soll: zum Austausch, zum Hinblicken, zum Umdenken und Handeln.
Kommunikation im Kinderschutz
Es ist mutig, die eigenen Gewalterfahrungen in der Kindheit auf die Kinoleinwand zu bringen und sich persönlich dem Publikum hinzuwenden. Julia Beerhold wagt dies, erzählt ihre Geschichte und lässt erzählen. Dabei wählt sie ein sich selbst und anderen gegenüber respektvolles Storytelling in Auszügen und Andeutungen. Dadurch lässt sie dem Publikum Raum, sich selbst in ihrer Geschichte zu finden und Gewalt an Kindern in ihren Erscheinungsformen und ihrer Komplexität zu einem uns alle betreffendes Thema zu machen.
„Eine offene Kommunikationskultur ist eine Grundbedingung für gelingenden Kinderschutz. Es geht darum, hinzusehen und die gemeinsame Verantwortung zu spüren – und zu übernehmen. Denn Gewalt an Kindern ist Realität. Und Gewalt hört nicht auf zu wirken, wenn die Übergriffe aufhören“, sagt Stephanie Tedjasukmana.
Der Kinderschutzbund Düsseldorf setzt sich seit fast 60 Jahren für das Kinderrecht auf gewaltfreies Aufwachsen ein, das im Jahr 2000 in das Bürgerliche Gesetzbuch verankert wurde: Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind somit unzulässig. Doch noch immer sind Kinder und Jugendliche körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt ausgesetzt.
Wenn ihr Fragen zu unserer Arbeit und den vielen Projekten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene habt, dann wendet euch bitte an uns. Wir unterstützen euch!
Foto: @kieferfrederick/ Instagram