Kinderrecht des Monats März

Kinder haben das Recht auf

einen Namen, eine Staatszugehörigkeit und eine Identität

Wenn Menschen sich zum ersten Mal begegnen, lautet fast immer der erste Satz: „Hallo, ich heiße…, und wie heißt Du?“Der Name gibt eine Identität und die Möglichkeit, von Anderen persönlich angesprochen zu werden. So ist es auch den Kindern wichtig, ihren eigenen Namen zu kennen.

Ebenso wichtig ist es, die Namen von Freunden und Mitschülern zu wissen. Einen Namen zu haben, heißt: “Ich BIN wer“! Die Namen der Mitmenschen zu kennen, bedeutet: „Ich bin mit Euch vertraut und kann Euch ansprechen, ich gehöre dazu.“ Der Nachname gibt die Zugehörigkeit zur eigenen Familie wieder.

In Deutschland wird dies dadurch verwirklicht, dass bei der Anzeige der Geburt eines Kindes ein Vor- und Familienname angegeben wird. In vielen Ländern gibt es diese Vorgaben nicht. Diese Kinder können dann auf legalem Wege nicht reisen, Behördenleistungen beantragen oder später heiraten.

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