Kinderrecht im Mai: Recht auf elterliche Fürsorge

Eltern müssen sich um Kinder kümmern. Kinder haben das Recht darauf, von ihren Eltern erzogen und gefördert zu werden. Eltern müssen dafür sorgen, dass es ihren Kindern gut geht und sie ein liebevolles und sicheres Zuhause haben. Das meint Artikel 18 „Recht auf elterliche Fürsorge“ der UN-Kinderrechtskonvention.

Was bedeutet das eigentlich? In den Familiencafés diskutierten die Mütter zu diesem Thema. Was brauchen wir, damit es uns gut geht? Welche Unterstützung brauchen wir? Was ist wichtig, damit es meinem Kind gut geht? Was braucht mein Kind, damit es sicher aufwachsen kann?

Auch das Beratungs- und Spielmobil, der Blaue Elefant auf Rädern, kam mit vielen Erwachsenen und Kindern dazu ins Gespräch, so zum Beispiel ein Sechsjähriger: „Papa, wann bist du stolz auf mich?“ Und umgekehrt fragte der Vater sein Kind: „Woran merkst du, dass ich dich liebhabe?“

Klar ist: Für die Erziehung und die Entwicklung eines Kindes sind in der Regel beide Elternteile zuständig. In Ausnahmefällen ist es manchmal eine Person, die von einem Gericht das Sorgerecht für das Kind erhält. Aber egal, wie die Betreuungssituation ist: Kinder haben das Recht, dass sie von ihren Eltern unterstützt, gefördert und bestmöglich begleitet werden! Gleichzeitig haben Eltern das Recht, bei dieser Aufgabe unterstützt zu werden, von ihrem Umfeld, der Jugendhilfe und auch der Politik. 

Wir bieten Hilfsangebote und Beratung an, damit Eltern eben dieser Fürsorgepflicht und so dem Recht des Kindes nachkommen.

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