Februar: 3 Fragen – 3 Antworten

Unsere Interviewreihe im Kinderrechtejahr 2019:  Kurzinterview mit Holger Schlafhorst zum Kinderrecht des Monats Februar:

Kinder haben das Recht auf

Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung

  1. Was bedeutet für Sie, Herr Schlafhorst, das Kinderrecht: „Kinder haben das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht”?

Das Kinderrecht ist mehr als notwendig. Es ist die Voraussetzung für ein Großwerden ohne Angst und Unterdrückung – für eine freie Entfaltung ihrer individuellen Persönlichkeit.

  1. Welche Formen von Diskriminierung und Mobbing erleben die Kinder?

Anders – ist jeder. Und somit kann es leider jedem passieren, ausgegrenzt oder gar gemobbt zu werden. Die Formen sind vielfältig, entweder offen – mit körperlicher Gewalt oder verdeckt – als psychische Gewalt. Die sozialen Medien spielen dabei eine große Rolle. Ohne ein direktes körperliches Gegenüber zu haben, verschwimmt die Hemmschwelle sich öffentlich zu äußern.

  1. Was lernen die Kinder in den Kursen „Sei cool, bleib cool?

Die Kinder lernen sich zu behaupten. Sobald sich etwas falsch oder ungerecht anfühlt, sollten sie sich äußern. Sie lernen unter anderen, sich in sicherer, selbstbewussterer Haltung zu positionieren, ihren Standpunkt zu vertreten.

Holger Schlafhorst

bietet seit vielen Jahren Selbstbehauptungskurse “Sei cool, bleib cool!” für Kinder beim Deutschen Kinderschutzbund e.V. in Düsseldorf an

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