Kinderrecht des Monats September

Kinder haben das Recht auf

Hilfe in Notlagen und auf Schutz vor Vernachlässigung, Ausbeutung und Verfolgung

Denken wir nur einen Moment, es wäre unser Kind, das dort in einem fremden Land ums Überleben kämpft, alleine… Allein der Gedanke daran ist kaum auszuhalten, aber genau darum geht es.

Wir alle können uns nicht vorstellen, was die Kinder, die heute in unserer Gemeinschaft leben „wollen“, in den letzten Wochen und Monaten erlebt haben. Viele sind hier ohne ihre Familien. Wir können nur versuchen alles uns mögliche zu tun, diese Kinder zu unterstützen, zu beschützen und ihnen das Gefühl zu geben, dass sie hier willkommen sind und bleiben dürfen, dass sie nicht alleine sind und dass ihnen geholfen wird. Für diese Kinder geht es auch Monate und Jahre nach der Flucht ums Überleben.

Kinder nach der Flucht haben ein Recht auf Familie, demnach setzt sich der DKSB Bundesverband für eine schnelle Familienzusammenführung zum Wohle der Kinder ein.

Zudem haben auch geflüchtete Kinder in Deutschland ab ihrem 1.Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. Der Kinderschutzbund hat sich in seinen Einrichtungen auf sie besonders eingestellt. Gemeinsam mit anderen Kindern spielen, lernen, am Leben teilhaben können, sich entwickeln und auch auf diese Weise wachsen, das wünscht sich der DKSB traditionell für jedes Kind. Deshalb unterstützt er geflüchtete Kinder auch mit speziellen Spiel- und Lernangeboten.

… und am meisten lernen wir alle von Menschen, die anders denken als wir!

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