Im Jahre 2000 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in Paragraph 1631 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches verabschiedet.
In zwei Jahrzehnten ist viel geschehen, um Kindern und Jugendlichen ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Zugleich sehen wir, dass auch nach zwanzig Jahren Kinder und Jugendliche Gewalt erleben und gleichzeitig Gewalt in Erziehungsverhältnissen bagatellisiert wird.
Der 30. April ist das Datum des internationalen Tages der gewaltfreien Erziehung. Der Deutsche Kinderschutzbund hatte 2004 zum ersten Mal den Tag für gewaltfreie Erziehung ausgerufen, um zum einen die Bevölkerung daran zu erinnern, dass die Verantwortung für ein gewaltfreies Aufwachsen aller Kinder in unserem Land von allen geteilt werden muss und zum anderen Eltern zu ermutigen, ihr Ideal einer gewaltfreien Erziehung Wirklichkeit werden zu lassen.
Der Fachtag möchte aus juristischer, therapeutischer und präventiver Sicht den Raum öffnen für eine Diskussion über ein wirksames Zusammenspiel von Schutz und Recht, von Sorge und Beteiligung, von Sicherheit und Freiheit für Kinder und Jugendliche.
Mittwoch, 29.04.2020 14:00-17:15 in der Tonhalle, Ehrenhof 1, Düsseldorf
Programm:
Die Bedeutung des § 1631 Abs.2 BGB aus juristischer Sicht
Prof. em. Dr. Hans-Jürgen Schimke, Fachbeirat DKSB
Alltägliche Gewalt in der Erziehung betrachtet aus der Berufserfahrung eines Kinder- und Jugendpsychiaters im Ruhestand
Dr. Eberhard Motzkau, Kinder- und Jugendpsychiater, Ehrenvorsitzender DKSB
35 Jahre gelebte Stärkung von Eltern und Kindern
Paula Honkanen-Schoberth, Soziologin M.A., Psychoanalytisch-systemische Therapeutin, Entwicklerin von Starke Eltern- Starke Kinder®
Gesprächsrunde mit den Referenten, Jugendamt, Politik u.a.
Die Einladung zum Fachtag finden Sie hier: