„Gerade im Sorge- und Umgangsrecht kommt es auf die gesamte Familienstruktur aus Sicht der Kinder an, um gute Entscheidungen für sie zu treffen“, erklärt Mona Hoelkeskamp. Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat die Position von Männern gestärkt, die um die rechtliche Vaterschaft für ihre leiblichen Kinder kämpfen. „Hier ist es wichtig, dass bei aller Diskussion das Kind im Fokus steht.“
Mona Hoelkeskamp leitet den sogenannten „Begleiteter Umgang“ des Kinderschutzbund Düsseldorf. Gerade bei Trennung und Scheidung geraten Kinder häufig in das Konfliktfeld der Erwachsenen. Auch Gewalt in der Familie oder mangelndes Vertrauen verschärfen die schwierige Situation. Ziel des „Begleiteter Umgangs“ ist, eine gute und unbelastete Beziehung zwischen dem getrennt lebendem Elternteil und Kind aufzubauen.
Der Gesetzgeber will beim Elterngrundrecht die rechtliche Elternschaft leiblicher Väter neben derjenigen der Mutter und des rechtlichen Vaters berücksichtigen. Nur wer rechtlicher Vater ist, hat umfassende Mitbestimmungsrechte und -pflichten – wie bei der Entscheidung über medizinische Behandlung oder der Schulwahl.