Kinderrechte

Kinderrecht im Mai: Recht auf elterliche Fürsorge

Eltern müssen sich um Kinder kümmern. Kinder haben das Recht darauf, von ihren Eltern erzogen und gefördert zu werden. Eltern müssen dafür sorgen, dass es ihren Kindern gut geht und sie ein liebevolles und sicheres Zuhause haben. Das meint Artikel 18 „Recht auf elterliche Fürsorge“ der UN-Kinderrechtskonvention. Was bedeutet das eigentlich? In den Familiencafés diskutierten die Mütter zu diesem Thema. Was brauchen wir, damit es uns gut geht? Welche Unterstützung brauchen wir? Was ist wichtig, damit es meinem Kind gut geht? Was braucht mein Kind, damit es sicher aufwachsen kann? Auch das Beratungs- und Spielmobil, der Blaue Elefant auf Rädern, […]

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Premiere “Spielverderber“ begeisterte

Mit tosendem Applaus belohnte das Publikum die Schauspieler*innen bei der Premiere von „Spielverderber“: In dem actionreichen Theaterstück, das in Zusammenarbeit mit dem Projekt Kids Care vom Kinderschutzbund Düsseldorf und Fortuna Düsseldorf entstand, geht es um den Machtmissbrauch durch Erwachsene an Kindern und den zunehmenden Leistungsdruck im Sport. Das Stück möchte Kindern Mut machen und zeigt, wo und wie sie sich Hilfe holen können, wenn persönliche Grenzen verletzt werden. Das Theaterstück schafft es, durch mitreißende Musik und viele rasante Späßen den so ernsten Hintergrund eindrücklich zu vermitteln. Es spricht dadurch Kinder, Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen an. Das Theaterstück entstand in Zusammenarbeit

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Aktionsbündnis Kinderrechte: 75 Jahre Grundgesetz – Keine Party ohne Kinderrechte! 

Anlässlich der Feierlichkeiten zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes mahnt das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag an, jetzt die Gelegenheit zu nutzen und die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.  Mit der verfassungsrechtlichen Verankerung der Kinderrechte können Kinder in Deutschland besser geschützt sowie Staat und Gesellschaft stärker in die Verantwortung für das Kindeswohl genommen werden. Kinderrechte im Grundgesetz stärken die Rechte der Eltern zum Wohle ihrer Kinder und die Interessen von Familien in unserer alternden Gesellschaft, die Beteiligung der jungen Generation stärkt unsere Demokratie. Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes: „Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992. Trotzdem werden

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Aktionen zum Tag der gewaltfreien Erziehung

#gewaltfreierziehen “Du nervst!“ „Das schaffst du sowieso nicht!“ Die Facetten von Gewalt sind unterschiedlich. Sie beginnt nicht erst bei Schlägen, sondern schon bei verletzenden, erniedrigenden Aussagen. Es ist uns wichtig, dass wir immer wieder und besonders am 30. April, dem Internationalen Tag der gewaltfreien Erziehung, auf dieses Kinderrecht aufmerksam machen. Seit 2000 ist das Kinderrecht auf gewaltfreies Aufwachsen im Gesetz verankert. Dennoch erfahren Kinder und Jugendliche jeden Tag Gewalt in der Erziehung. Neben der körperlichen Gewalt zählt dazu auch zum Beispiel Ignorieren, Beleidigen, Herabwürdigen und Anschreien dazu. Deshalb haben wir gemeinsam mit zahlreichen Unterstützer*innen ein Zeichen gegen Gewalt an Kindern gesetzt:

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Bündnisgründung “Zusammen für Demokratie. Im Bund. Vor Ort. Für Alle.”

Der Bundesverband des Kinderschutzbundes ist dem neu gegründeten Bündnis “Zusammen für Demokratie. Im Bund. Vor Ort. Für Alle.” beigetreten. Statement unserer Präsidentin, Prof. Dr. Sabine Andresen: „Totalitarismus und Rassismus sind mit den Kinderrechten unvereinbar. Der Kinderschutzbund mit seinen mehr als 400 Orts- und Kreisverbänden arbeitet auf der Basis einer pluralistischen Gesellschaft, in der jedes Kind – egal welcher Herkunft und unabhängig von Geschlecht und sexueller Identität – seine Talente frei entfalten kann. Wir stehen an der Seite der Demokratinnen und Demokraten.“ Alle Informationen finden Sie auf zusammen-fuer-demokratie.de.

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